RS Vwgh 1971/2/15 1505/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1971
beobachten
merken

Index

Wege- und Straßenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §24 Abs1
AVG §41 Abs1
AVG §42 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0075/68 E 9. Juni 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Es besteht für eine Behörde keine gesetzliche Verpflichtung die Ladung zu einer mündlichen Verhandlung, die den Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG enthält, zu eigenen Handen zuzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001505.X04

Im RIS seit

09.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten