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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AuslBG §1 Abs2 litl idF 2013/I/072Beachte
Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob eine Ausnahme nach § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG vorliegt, ist zunächst zu prüfen, ob die Ankerperson von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat. Nur in diesem Fall besteht überhaupt die Möglichkeit, dass die Ausländerin von ihrer Stiefmutter mit österreichischer Staatsbürgerschaft in Österreich eine unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit ableiten kann (vgl. EuGH 14.11.2017, Toufik Lounes, C-165/16).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62016CJ0165 Lounes VORABSchlagworte
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017090034.L01Im RIS seit
08.06.2021Zuletzt aktualisiert am
09.06.2021