RS Vwgh 2021/2/9 Ra 2021/11/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.02.2021
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3
FSG 1997 §26 Abs1
FSG 1997 §26 Abs2
FSG 1997 §26 Abs2 Z1
FSG 1997 §26 Abs3
FSG 1997 §7 Abs4
StVO 1960 §5 Abs9
StVO 1960 §99 Abs1
VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkberechtigung - Bei Vorliegen der in § 26 Abs. 1 bis 3 FSG umschriebenen Voraussetzungen ist (unter Entfall der gemäß § 7 Abs. 4 FSG sonst vorgesehenen Wertung) - jedenfalls - eine Entziehung der Lenkberechtigung für den jeweils vorgesehenen fixen Zeitraum oder Mindestzeitraum auszusprechen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn der das Entziehungsverfahren auslösende Vorfall (die strafbare Handlung) bereits länger zurückliegt (vgl. VwGH 17.11.2009, 2009/11/0023, und die dort angeführte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021110020.L01

Im RIS seit

08.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten