RS Vwgh 2021/3/11 Ra 2019/13/0111

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Veröffentlicht am 11.03.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292
VwGG §30 Abs2

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Antrages auf Gewährung der Verfahrenshilfe - Bei einer zurückweisenden Entscheidung hängt die "Vollzugstauglichkeit" davon ab, ob damit Wirkungen verbunden sind, die durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung überhaupt in Schwebe gehalten werden können (vgl. VwGH 9.7.2020, Ra 2020/10/0064, mwN). Diese Voraussetzung kann etwa im Falle einer Beschwerdezurückweisung vorliegen, wenn der vom Revisionswerber mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht bekämpfte Bescheid einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG zugänglich ist (vgl. VwGH 23.7.2020, Ra 2020/07/0045, mwN). Vollzugstauglichkeit fehlt bei der Zurückweisung von Ansuchen hingegen dann, wenn an die Anhängigkeit des Verfahrens über den Antrag keine für den Antragsteller günstigen Rechtsfolgen geknüpft sind (vgl. VwGH 9.7.2020, Ra 2020/10/0064, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019130111.L01

Im RIS seit

08.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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