RS Lvwg 2021/3/23 LVwG-AV-265/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

23.03.2021

Norm

KanalG NÖ 1977 §2
KanalG NÖ 1977 §3
BAO §279 Abs1

Rechtssatz

Die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe betreffend Einleitung von Abwässern in einen Mischwasserkanal unterscheidet sich tatbestandsmäßig von der Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe betreffend Einleitung von Abwässern in ein Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal). Es handelt sich dabei um unterschiedliche Abgaben.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Abgabenbescheid; Sache des Verfahrens;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.265.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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