RS Lvwg 2021/4/22 LVwG-S-985/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

22.04.2021

Norm

StVO 1960 §18 Abs1
StVO 1960 §99 Abs2c Z4
VStG 1991 §33a Abs1
VStG 1991 §45 Abs1 Z4

Rechtssatz

Das durch § 18 Abs 1 StVO geschützte Rechtsgut ist die Verkehrssicherheit, der im Rahmen der StVO eine zentrale Bedeutung zukommt. Bereits ab einer Unterschreitung eines zeitlichen Sicherheitsabstandes von 0,4 Sekunden liegt eine qualifizierte Begehung nach § 99 Abs 2c Z 4 StVO vor.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Straßenverkehr; Verwaltungsstrafe; Abstandsmessung; Hintereinanderfahren; Ungehorsamsdelikt;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.985.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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