RS Vwgh 1968/1/30 0955/67

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Veröffentlicht am 30.01.1968
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Index

Gesundheitswesen - ApG
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §15
ApG 1907 §46 Abs2 Halbsatz2
ApG 1907 §9
AVG §8

Beachte


Siehe jedoch:
94/10/0189 B 29.03.1995 VwSlg 14232 A/1995 RS 2;
94/10/0189 B 29.03.1995 VwSlg 14232 A/1995 RS 1;

Rechtssatz

Wird eine Apothekenkonzession zugunsten eines anderen zurückgelegt und diesem eine neue inhaltsgleiche Konzession verliehen, so ist das Konzessionsverleihungsverfahren auch dann nach § 46 Abs 2 zweiter Halbsatz ApG, durchzuführen, wenn die Apotheke noch niemals in Betrieb war. Den Nachbarapotheken kommt somit in diesem Verfahren keine Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000955.X01

Im RIS seit

04.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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