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Baurecht - StmkNorm
BauO Stmk 1968 §6Rechtssatz
Die auf § 6 BauO gestützte Festlegung im Widmungsbescheid, einen bestimmten Grundstreifen lastenfrei und unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten, beinhaltet eine vom Widmungsberechtigten zu erfüllende Verpflichtung.Die auf Paragraph 6, BauO gestützte Festlegung im Widmungsbescheid, einen bestimmten Grundstreifen lastenfrei und unentgeltlich in das öffentliche Gut abzutreten, beinhaltet eine vom Widmungsberechtigten zu erfüllende Verpflichtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002902.X01Im RIS seit
04.06.2021Zuletzt aktualisiert am
04.06.2021