RS Vwgh 2018/10/25 Ra 2018/09/0068

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Veröffentlicht am 25.10.2018
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §56a Abs1
GSpG 1989 §56a Abs2
VVG §2

Rechtssatz

Ab Erlassung des Betriebsschließungsbescheides liegt ein sofort vollstreckbarer Titel vor, der nach den Vorschriften des VVG zu vollstrecken ist. Bei Erlassung solcher Bescheide hat die Behörde auch im Einzelnen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (§ 56a Abs. 1 und 2 GSpG 1989; § 2 VVG) zu prüfen (vgl. VwGH 14.3.2018, Ra 2017/17/0937). Die Betriebsschließung darf nur als letztes Mittel angewendet werden (vgl. VwGH 24.4.2018, Ra 2017/17/0924).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018090068.L04

Im RIS seit

04.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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