RS Vwgh 2021/3/5 Ra 2018/04/0141

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Veröffentlicht am 05.03.2021
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Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §131
BVergG 2006 §272
BVergG 2006 §41 Abs1
LVergRG Wr 2014 §33 Abs1 Z2
LVergRG Wr 2014 §33 Abs1 Z3
LVergRG Wr 2014 §37 Abs2
LVergRG Wr 2014 §7 Abs3 Z3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/04/0142
Ra 2018/04/0143

Rechtssatz

Die Feststellung nach § 33 Abs. 1 Z 3 WVRG 2014 stellt auf die unterbliebene Mitteilung der Zuschlagsentscheidung gemäß den §§ 131 bzw. 272 BVergG 2006 ab und setzt somit eine zumindest dem Grunde nach bestehende Verpflichtung zur Vornahme einer derartigen Mitteilung voraus. Die §§ 131 und 272 BVergG 2006 sind nach § 41 Abs. 1 BVergG 2006 bei einer Direktvergabe aber nicht anzuwenden. Da die Frage der Zulässigkeit einer Direktvergabe an sich Gegenstand eines Antrags nach § 33 Abs. 1 Z 2 WVRG 2014 ist, vermag der Verwaltungsgerichtshof insoweit auch keine Rechtsschutzlücke zu erkennen. Wird einem Antrag nach § 33 Abs. 1 Z 2 WVRG 2014 nicht stattgegeben (weil die Durchführung einer Direktvergabe als rechtmäßig anzusehen ist), dann könnte einem daneben eingebrachten Antrag nach § 33 Abs. 1 Z 3 WVRG 2014 jedenfalls kein Erfolg beschieden sein. Wird einem Antrag nach § 33 Abs. 1 Z 2 WVRG 2014 hingegen stattgegeben (und somit eine Feststellung gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 WVRG 2014 getroffen), wird damit die Rechtswidrigkeit des Vorgehens des Auftraggebers festgestellt und das Verwaltungsgericht hat den Vertrag (soweit keine Ausnahme zum Tragen kommt) gemäß § 37 Abs. 2 WVRG 2014 für nichtig zu erklären. Darüber hinausgehende Konsequenzen einer zusätzlichen Feststellung nach § 33 Abs. 1 Z 3 WVRG 2014 sind diesfalls nicht ersichtlich. Somit besteht bei einer Direktvergabe für eine derartige Feststellung auch aus Rechtsschutzerwägungen keine Notwendigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018040141.L03

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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