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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §52Rechtssatz
Bei dem Beweisthema der Verkehrszuverlässigkeit handelt es sich um einen in § 7 FSG 1997 definierten und auf Personen bezogenen Begriff, der eine Rechtsfrage darstellt (vgl. VwGH 9.12.2015, Ro 2014/11/0051) und somit nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens sein kann.Bei dem Beweisthema der Verkehrszuverlässigkeit handelt es sich um einen in Paragraph 7, FSG 1997 definierten und auf Personen bezogenen Begriff, der eine Rechtsfrage darstellt vergleiche VwGH 9.12.2015, Ro 2014/11/0051) und somit nicht Gegenstand eines Sachverständigengutachtens sein kann.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020083.L02Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021