RS Vwgh 2021/4/21 Ra 2021/02/0083

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Veröffentlicht am 21.04.2021
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4
VwGG §41
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtenes Erkenntnis nach Erhebung der Revision berichtigt, so hat der VwGH seiner Überprüfung das angefochtene Erkenntnis in der Fassung zu Grunde zu legen, die es durch die Berichtigung erhalten hat (vgl. VwGH 17.7.2019, Ro 2016/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020083.L01

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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