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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56Rechtssatz
Der Versagungsgrund des § 11 Abs. 1 Z 4 NAG 2005 kann nur während des Bestehens einer Aufenthaltsehe herangezogen werden. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung im (hier) wiederaufgenommenen Verfahren an (vgl. VwGH 26.2.2013, 2009/22/0081).Der Versagungsgrund des Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 4, NAG 2005 kann nur während des Bestehens einer Aufenthaltsehe herangezogen werden. Dafür kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung im (hier) wiederaufgenommenen Verfahren an vergleiche VwGH 26.2.2013, 2009/22/0081).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020220237.L01Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021