RS Vwgh 2021/3/29 Ra 2021/02/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2021
beobachten
merken

Index

L00159 LVerwaltungsgericht Wien
L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1
AVG §56
B-VG Art135 Abs2
B-VG Art135 Abs3
B-VG Art83 Abs2
VGWG 2014 §7 Abs1
VGWG 2014 §7 Abs2
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §38
VwRallg
WettenG Wr 2016 §19 Abs1
WettenG Wr 2016 §23 Abs2
WettenG Wr 2016 §23 Abs4
WettenG Wr 2016 §24 Abs1 Z12

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2021/02/0007

Rechtssatz

Beschlagnahmeverfahren sind nach der Geschäftsverteilung des VwG Wien Annexverfahren zu Verwaltungsstrafverfahren; langt zunächst die Beschwerde gegen das Straferkenntnis ein, wird die spätere Beschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid derselben Gerichtsabteilung als Annexverfahren zugewiesen. Langt jedoch zuerst die Beschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid ein, wird dieses Verfahren als Hauptverfahren geführt; ein Zusammenführen der Verfahren auch in diesem Fall ermöglicht die Regelung "gleiches gilt, wenn die zugehörige Rechtssache erst nach Einlangen der Beschwerde beim VGW anhängig wurde". Die zugehörige Rechtssache zum Beschlagnahmeverfahren ist das Verwaltungsstrafverfahren. In diesem Fall ist daher das Verwaltungsstrafverfahren als Annexzahl jener Gerichtsabteilung zuzuweisen, die das Beschlagnahmeverfahren führt bzw. geführt hat. Auf die Frage, ob dieses Verfahren noch anhängig ist oder nicht, kommt es bei Annexverfahren nämlich gerade nicht an (arg. "mit einer anhängigen oder anhängig gewesenen Rechtssache im sachlichen Zusammenhang"). Der sachliche Zusammenhang ergibt sich aus der dieser Anordnung folgenden taxativen Aufzählung der als Annexverfahren qualifizierten Verfahren.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021020006.L07

Im RIS seit

17.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten