RS Vwgh 2021/3/29 Ra 2018/22/0022

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Veröffentlicht am 29.03.2021
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §39 Abs2
B-VG Art133 Abs4
NAG 2005 §63 Abs1 Z2 idF 2017/I/145
NAGDV 2005 §8 Z6 lita idF 2017/II/231
VwGG §41
VwGG §42 Abs2 Z1
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Rechtssatz

Hat das VwG imVerfahren betreffend Erteilung eines Aufenthaltstitels die gebotene Prüfung sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen unterlassen, so ist dieser Fehler (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Revisionsverfahren aufzugreifen (vgl. VwGH 28.5.2019, Ra 2018/22/0024). Dem steht auch das Neuerungsverbot nicht entgegen, stellt doch die Frage, ob in der vorgelegten "Inskriptionsbestätigung" eine aufrechte Bestätigung über die Aufnahme als Schüler zu erblicken ist, keine (bloße) Tatsachenfrage, sondern letztlich eine Frage der rechtlichen Würdigung eines von Anfang an durch die vorgelegte Urkunde bekannten Sachverhalts dar.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2018220022.L03

Im RIS seit

11.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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