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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbVG §9 Abs3Rechtssatz
Einem Sachverständigen kommt keinesfalls die Lösung von Rechtsfragen zu und er darf auch nicht in den Bereich der Beweiswürdigung vordringen (vgl. VwGH 21.12.2020, Ro 2020/02/0010, mwN). Die Frage, welcher Kollektivvertrag aufgrund der getroffenen Feststellungen zur Anwendung gelangt, stellt eine Rechtsfrage dar.Einem Sachverständigen kommt keinesfalls die Lösung von Rechtsfragen zu und er darf auch nicht in den Bereich der Beweiswürdigung vordringen vergleiche VwGH 21.12.2020, Ro 2020/02/0010, mwN). Die Frage, welcher Kollektivvertrag aufgrund der getroffenen Feststellungen zur Anwendung gelangt, stellt eine Rechtsfrage dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019080017.J03Im RIS seit
11.05.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2021