RS Vwgh 2021/4/1 Ra 2021/05/0040

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Veröffentlicht am 01.04.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §32 Abs2
VStG §44a Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0075 B 29. September 2016 RS 1

Stammrechtssatz

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021050040.L01

Im RIS seit

11.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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