RS Vwgh 1985/5/31 85/18/0197

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Veröffentlicht am 31.05.1985
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs9

Rechtssatz

Aus dem angefochtenen Bescheid muss zu entnehmen sein, wie die belangte Behörde zu dem Bfr auferlegten Ersatzbetrag (der Höhe nach) gekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985180197.Y02

Im RIS seit

11.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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