RS Lvwg 2021/1/15 LVwG-AV-1092/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

15.01.2021

Norm

WRG 1959 §21a
WRG 1959 §138 Abs1
WRG 1959 §138 Abs2

Rechtssatz

Nicht nur die unmittelbare Herbeiführung des bewilligungsbedürftigen Zustandes ohne Bewilligung ist eine Übertretung von Bestimmungen des WRG iSd § 138 Abs 1, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart konsenslos geschaffenen Zustandes (vgl VwGH 96/07/0010; 94/07/0021).

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; Anpassungsauftrag; öffentliches Interesse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.1092.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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