RS Lvwg 2020/12/18 405-11/203/1/25-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.12.2020

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG §11 Abs5

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel zu treffen (VwGH 27.2.2020, Ra 2019/22/0203). Die Aufrechterhaltung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ist stets mit mehr oder weniger großen Unsicherheiten behaftet. Für die anzustellende Prognosebeurteilung, ob zukünftig mit der Erzielung eines ausreichenden Einkommens zu rechnen sein wird, bilden die gegenwärtigen Auswirkungen der Pandemie einen zusätzlichen Unsicherheitsfaktor.

Eine positive Prognose kann aus Sicht des Landesverwaltungsgerichtes angenommen werden, wenn – wie im gegenständlichen Fall - der Zusammenführende seine vorletzte Arbeitsstelle mit Engagement und zur Zufriedenheit seines Vorgesetzten ausgeübt, diese allein wegen des pandemiebedingten Geschäftsrückganges verloren hat und trotz der aktuell angespannten Arbeitsmarktsituation es dem Zusammenführenden aber gelungen ist, bereits Ende Mai 2020 wieder eine neue Arbeitsstelle anzutreten.

Schlagworte

Fremdenrecht, ausreichende Unterhaltsmittel, zukünftiges Einkommen, Pandemie, Prognosebeurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2020:405.11.203.1.25.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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