RS Vwgh 2020/12/31 Ra 2019/13/0100

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Veröffentlicht am 31.12.2020
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist für die Zurechnung des Leasinggutes an den Leasingnehmer entscheidend ist, ob dieser mit der Überlassung des Leasinggutes dessen wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 24 Abs. 1 lit. d BAO wird (vgl. etwa VwGH 30.4.2019, Ra 2017/15/0071, mwN). Hierfür ist es insbesondere von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt (vgl. etwa VwGH 24.10.2019, Ro 2019/15/0177, mwN; 28.5.2002, 99/14/0109, VwSlg 7718 F/2002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019130100.L04

Im RIS seit

08.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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