RS Pvak 2020/9/4 A19-PVAB/20

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Veröffentlicht am 04.09.2020
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Norm

PVG §22 Abs8

Schlagworte

Übertragung von einzelnen, genau umschriebenen Aufgaben an DA-Mitglieder; Zweidrittelmehrheit

Rechtssatz

Da die Pkt. A Z 1, 7a, 7c, 7d, 7e, 7f, 7g und 13 sowie Pkt. B des bekämpften Übertragungsbeschlusses daher mit den zwingenden Vorgaben des § 22 Abs. 8 PVG im Einklang stehen, war der Antrag insoweit als unbegründet abzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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