RS Pvak 2020/9/4 A19-PVAB/20

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Veröffentlicht am 04.09.2020
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Norm

PVG §22 Abs8

Schlagworte

Übertragung von einzelnen, genau umschriebenen Aufgaben an DA-Mitglieder; Kollegialorgan; Interessenkollision; klare Konkretisierung

Rechtssatz

Da in den Angelegenheiten, die dem Vorsitzenden nach den Punkten A Z 2, 3, 7b, 8, 9 und 12 des bekämpften Beschlusses übertragen wurden, regelmäßig Interessenkollisionen bestehen oder die jeweiligen Formulierungen des Beschlusses so unklar sind, dass eine konkrete Vollziehung nicht möglich wäre, war deren Rechtswidrigkeit nach § 22 Abs. 8 PVG festzustellen und der Beschluss insoweit als rechtswidrig aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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