RS Pvak 2020/9/4 A19-PVAB/20

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Veröffentlicht am 04.09.2020
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Norm

PVG §22 Abs8

Schlagworte

gesetzwidrige generelle Übertragung; Interessenkollision; klare Konkretisierung

Rechtssatz

Als weiteres Kriterium für die Gesetzmäßigkeit eines Übertragungsbeschlusses wurde von der Rechtsprechung die klare Konkretisierung der jeweiligen Übertragung definiert, weshalb Zweifel bzw. Unklarheiten, welche Aufgabe konkret nach welchen Entscheidungskriterien übertragen werden sollte, gleichfalls zur Gesetzwidrigkeit von Übertragungsbeschlüssen führen (Schragel, PVG, § 22, Rz 56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A19.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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