RS Pvak 2020/9/11 A21-PVAB/20

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Veröffentlicht am 11.09.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §9 Abs3 lita

Schlagworte

gesetzwidrige Stellungnahme von PVO; weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVO; Aufgaben der PVO

Rechtssatz

Bei einer solchen Prüfung hätte sich der DA u.a. auch mit der Tatsache, dass abgesehen von der vom DL letztlich ausschließlich favorisierten Bewerbung von B nach dem Rückzug von C noch fünf (!) weitere Bewerbungen um die ausgeschriebene Planstelle vorlagen, sowie mit den Bewerbungsunterlagen aller dieser Bewerbungen entsprechend auseinanderzusetzen gehabt. Da eine solche Prüfung und Auseinandersetzung mit dem Vorschlag des DL, einen Mitbewerber des Antragstellers mit der ausgeschriebenen Funktion zu betrauen, nach Bewertung auch der restlichen fünf Bewerbungen um diese Funktion und eingehender Auseinandersetzung damit iSd § 2 PVG im DA unterblieb, hat der DA seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet (PVAB 4. November 2019, A 29-PVAB/19).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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