RS Pvak 2020/9/11 A21-PVAB/20

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Veröffentlicht am 11.09.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §9 Abs3 lita
PVG §9 Abs4 lita

Schlagworte

weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVO; Aufgaben der PVO; Anträge (Anregungen und Vorschläge) der PVO

Rechtssatz

Ein PVO ist nach PVG zudem dazu verpflichtet, nach § 9 Abs. 4 lit. a PVG vorzugehen, wenn die Prüfung und Beratung der jeweiligen vom Dienstgeber beabsichtigten und dem PVO gemäß § 9 Abs. 3 PVG schriftlich mitgeteilten Maßnahme ergibt, dass eine andere Maßnahme als die vom Dienstgeber geplante geeigneter dazu wäre, den vom PVG geschützten Interessen der vom PVO zu vertretenen Bediensteten besser Rechnung zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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