RS Pvak 2020/9/11 A21-PVAB/20

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Veröffentlicht am 11.09.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2

Schlagworte

gesetzwidrige Stellungnahme von PVO; weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVO

Rechtssatz

Eine Stellungnahme der PV in diesem Zusammenhang kann das Gesetz nur dann verletzen, wenn sie Grundsätze vertritt, die mit den nach § 2 Abs. 1 und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen, jede Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles vermissen lässt oder willkürlich erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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