Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
gesetzwidrige Stellungnahme von PVO; weiter Ermessensspielraum; Willkür; rechtskonforme Entscheidung von PVORechtssatz
Eine Stellungnahme der PV in diesem Zusammenhang kann das Gesetz nur dann verletzen, wenn sie Grundsätze vertritt, die mit den nach § 2 Abs. 1 und 2 PVG zu wahrenden Grundsätzen in klarem Widerspruch stehen, jede Auseinandersetzung mit der Problematik des Falles vermissen lässt oder willkürlich erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2020:A21.PVAB.20Zuletzt aktualisiert am
02.03.2021