RS Lvwg 2021/2/18 LVwG-AV-179/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.02.2021

Norm

KFG 1967 §45 Abs1
KFG 1967 §45 Abs3
KFG 1967 §45 Abs6a

Rechtssatz

Die Verlässlichkeit stellt eine Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dar. Eine erteilte Bewilligung ist aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr gegeben sind [hier: die für die ordnungsgemäße Verwendung der Probefahrtkennzeichen erforderliche Verlässlichkeit konnte nicht angenommen werden, da seit mehreren Jahren die betrieblichen Einkünfte nicht veranlagt wurden].

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Probefahrten; Bewilligung; Aufhebung; Verlässlichkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.AV.179.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten