RS Vwgh 2021/1/21 Ra 2020/11/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2021
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1
AVG §10 Abs6
AVG §62 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/21/0183 E 27. Februar 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Ein namhaft gemachter Vertreter darf bei der Verkündung eines mündlichen Bescheides - sofern die Partei sich nicht ungeachtet des vorliegenden Vollmachtsverhältnisses mit der Verkündung ihr gegenüber einverstanden erklärt - nicht übergangen werden (Hinweis E 13. Dezember 1982, 892/10/0015, VwSlg. 10.920 A/1982, 13. November 1996, 96/03/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020110223.L01

Im RIS seit

01.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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