RS Vwgh 1981/5/18 3257/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1981
beobachten
merken

Index

Dienstrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Bei Entgegenstehen zwingender dienstlicher Erfordernisse und bei Übersteigen der dem Ausmaß angemessenen Dauer ist die Bewilligung von Sonderurlaub ausdrücklich untersagt; in allen anderen Fällen besteht jedoch freies Ermessen der Dienstbehörde (vgl. auch das zu § 35 BDG 1977 ergangene E 19.9.1973, 1555/79).Bei Entgegenstehen zwingender dienstlicher Erfordernisse und bei Übersteigen der dem Ausmaß angemessenen Dauer ist die Bewilligung von Sonderurlaub ausdrücklich untersagt; in allen anderen Fällen besteht jedoch freies Ermessen der Dienstbehörde vergleiche auch das zu Paragraph 35, BDG 1977 ergangene E 19.9.1973, 1555/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003257.X02

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten