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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen der - allein geltend gemachten - Verletzung des RECHTS AUF VERLEIHUNG der Staatsbürgerschaft lediglich die Beurteilung des Vorliegens des Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG durch das Verwaltungsgericht zu überprüfen (zur Bindung des Verwaltungsgerichtshofes an die geltend gemachten Revisionspunkte gemäß § 41 VwGG vgl. etwa VwGH 30.9.2020, Ra 2020/01/0349, mwN); auf die Dauer des Aufenthaltes des Betroffenen im Bundesgebiet kommt es dabei nicht an.Der Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen der - allein geltend gemachten - Verletzung des RECHTS AUF VERLEIHUNG der Staatsbürgerschaft lediglich die Beurteilung des Vorliegens des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG durch das Verwaltungsgericht zu überprüfen (zur Bindung des Verwaltungsgerichtshofes an die geltend gemachten Revisionspunkte gemäß Paragraph 41, VwGG vergleiche etwa VwGH 30.9.2020, Ra 2020/01/0349, mwN); auf die Dauer des Aufenthaltes des Betroffenen im Bundesgebiet kommt es dabei nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010442.L03Im RIS seit
22.02.2021Zuletzt aktualisiert am
22.02.2021