RS Vwgh 2020/12/29 Ra 2020/12/0015

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Veröffentlicht am 29.12.2020
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §59 Abs1
AVG §66 Abs4
BEinstG §7d Abs1 Z1
BEinstG §7i Abs1
B-VG Art133 Abs4
VwGG §34 Abs1
VwGVG 2014 §17

Rechtssatz

Die zu beurteilende Verwaltungssache stellt im Revisionsfall die Bemessung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens durch die dafür zuständige Dienstbehörde aufgrund bestimmter Vorfälle (hier: der Belästigung durch einen Vorgesetzten) dar, die ein unteilbares Ganzes bildet (vgl. VwGH 6.11.2019, Ra 2018/12/0011). Die Antragsausweitung auf einen höheren Schadenersatzbetrag fand daher jedenfalls im Rahmen derselben Verwaltungssache statt und war daher zulässig.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020120015.L05

Im RIS seit

22.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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