RS Pvak 2020/8/28 A12-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2020
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §25 Abs4
PVGO §8 bis §13

Schlagworte

Freistellungen für PV; Aufteilung der Freistellungen; rechtskonforme Beschlussfassung nach ordnungsgemäßer Debatte

Rechtssatz

Zur Verteilung der restlichen Freistellungen in der Sitzung des ZA vom 28./29. Jänner 2020 wurde keine ordnungsgemäß durchgeführte Debatte geführt, weil weder die Gründe für den von der Mehrheitsfraktion gewählten Verteilungsschlüssel im gebotenen Umfang dargelegt noch die besonderen Belastungen der PVO-Vorsitzenden, denen Freistellungen zuerkannt wurden, im Einzelnen diskutiert und geprüft wurden. Zudem wurden die Einwände und Gegenanträge der Minderheitsfraktionen vor der Abstimmung über die Gegenanträge und den Hauptantrag überhaupt nicht in Diskussion gezogen. Diese Vorgangsweise des ZA wurde der maßgebenden Rechtslage nicht gerecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A12.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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