RS Vfgh 2020/11/24 E417/2020

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Veröffentlicht am 24.11.2020
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §7 Abs2, §19 Abs3 Z2 lite

Leitsatz

Zurückweisung der (zweiten) Beschwerde gegen die schriftliche Ausfertigung eines zuvor mit (erster) Beschwerde angefochtenen mündlich verkündeten Beschlusses mangels Legitimation

Rechtssatz

Dieselbe Entscheidung eines Verwaltungsgerichts kann von einem Beschwerdeführer vor dem VfGH nur mit einer Beschwerde angefochten werden. Einer zweiten Beschwerde steht der Umstand entgegen, dass mit der Einbringung der ersten Beschwerde das Beschwerderecht konsumiert wurde (vgl E v 07.06.2006, B831/06).

Entscheidungstexte

  • E417/2020
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.11.2020 E417/2020

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Entscheidungsverkündung, Verhandlung mündliche

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2020:E417.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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