RS Pvak 2020/3/11 A40-PVAB/19

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Veröffentlicht am 11.03.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Rundschreiben von PV; PV-Tätigkeit; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Tätigkeit; polemische und herabsetzende Aussagen keine PV-Tätigkeit; polemische und herabsetzende Aussagen von PV-Tätigkeit zu trennen; gesetzeskonforme Aussendungen nur bei absoluter Sachlichkeit

Rechtssatz

Auch Schragel, PVG, § 28, Rz 8, vertritt – zu Recht – die Auffassung, gewisse Pflichtverletzungen könnten nur dann sanktionslos bleiben, wenn sie in untrennbarem Zusammenhang mit der Ausübung der Funktion als PV stehen, weshalb Handlungen, die sich trennen lassen, auch getrennt und gesondert rechtlich beurteilt werden müssen. Der Ausübung gesetzeskonformer PV-Tätigkeit u.a. bei Aussendungen von PV sind auch nach Schragel rechtliche Schranken im Gebot absoluter Sachlichkeit gesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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