RS Pvak 2020/3/11 A40-PVAB/19

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Veröffentlicht am 11.03.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Rundschreiben von PV; PV-Tätigkeit; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Tätigkeit; polemische und herabsetzende Aussagen keine PV-Tätigkeit; polemische und herabsetzende Aussagen von PV-Tätigkeit zu trennen

Rechtssatz

Polemische und herabsetzende Aussagen gegen bestimmte, noch dazu ganz eindeutig erkennbare Führungskräfte der LPD sind objektiv nicht dazu geeignet, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten iSd § 2 PVG zu wahren und zu fördern und können daher niemals PV-Tätigkeit, auch nicht im weitesten Sinn, sein. Sie stehen daher auch nicht in untrennbarem Zusammenhang mit der PV-Tätigkeit, sondern sind zu trennen und gesondert rechtlich zu beurteilen (Schragel, PVG, § 28 Rz 8, mwN; PVAB vom 7. Mai 2019, A13-PVAB/19, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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