RS Pvak 2020/3/11 A40-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Entscheidung über dienstrechtliche Verfolgung durch PVO; untrennbarer Zusammenhang mit PV-Tätigkeit

Rechtssatz

Die Handlungen, die eine Verweigerung der Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung nach PVG rechtfertigen, müssen aber jedenfalls in untrennbarem Zusammenhang mit der Personalvertretungstätigkeit stehen. Handlungen, die sich trennen lassen, sind zu trennen und gesondert rechtlich zu beurteilen (Schragel, PVG, § 28 Rz 8, mwN; PVAB vom 7. Mai 2019, A13-PVAB/19, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten