RS Pvak 2020/3/11 A40-PVAB/19

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Veröffentlicht am 11.03.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §25 Abs1
PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

dienstliche Anordnung und PV-Tätigkeit

Rechtssatz

Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, dass die Erlasslage die Versendung an alle Dienststellen der LPD durch Bedienstete an eine vorherige Genehmigung knüpft, weil es sich bei der Versendung durch B nicht um die Wahrnehmung einer dienstlichen Tätigkeit, sondern um Ausübung seiner PV-Funktion handelte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A40.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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