RS Pvak 2020/4/6 A7-PVAB/20

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Veröffentlicht am 06.04.2020
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Norm

PVG §25 Abs4

Schlagworte

Kriterien für Freistellung; Stärkeverhältnis; Funktionen

Rechtssatz

Nach § 25 Abs. 4 letzter Satz PVG ist bei der Freistellung von ZA-Mitgliedern auf das Stärkeverhältnis der Wählergruppen und auf die auszuübenden Funktionen Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A7.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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