RS Pvak 2020/3/30 A6-PVAB/20

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Veröffentlicht am 30.03.2020
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Norm

PVG §22 Abs8
BDG §207f Abs2 Z3
BDG §207f Abs6

Schlagworte

Übertragung von Aufgaben an DA-Mitglieder; Aufgaben iSd PVG; Entsendung nach BDG

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Übertragung von Aufgaben des PVG an ein Mitglied des FA, sondern um eine Entsendung nach Bestimmungen des BDG 1979. Dass ein nach den Bestimmungen des BDG 1979 in eine Begutachtungskommission entsandtes PVO-Mitglied – anders als vom Antragsteller angenommen - nicht iSd § 22 Abs. 8 PVG beauftragtes PVO-Mitglied sein kann, erhellt allein § 207f Abs. 6 BDG 1979, wonach die Mitglieder der Begutachtungskommission in Ausübung ihres Amtes selbständig und unabhängig gestellt und über alle ihnen aus ihrer Tätigkeit im Rahmen der Begutachtungskommission bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A6.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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