RS Pvak 2020/3/30 A6-PVAB/20

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2020
beobachten
merken

Norm

PVG §22 Abs8

Schlagworte

Übertragung von Aufgaben an DA-Mitglieder; Aufgaben iSd PVG

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung der PVAK, an der auch die PVAB unverändert festhält, muss es sich bei der Übertragung der Erfüllung bestimmter Aufgaben nach § 22 Abs. 8 PVG an ein Mitglied des PVO um Aufgaben, die dem PVO durch das PVG übertragen sind, handeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A6.PVAB.20

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten