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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3Rechtssatz
Das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z. 3 KStG 1988 mit seinem Verweis auf die Repräsentationsaufwendungen nach § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 erfasst die Bewirtung von Geschäftsfreunden und damit auch die Aufwendungen für die Nächtigung der Geschäftsfreunde (vgl. das hg Erkenntnis vom 24. Juni 2004, 2001/15/0002).Das Abzugsverbot des Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 3, KStG 1988 mit seinem Verweis auf die Repräsentationsaufwendungen nach Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 3, EStG 1988 erfasst die Bewirtung von Geschäftsfreunden und damit auch die Aufwendungen für die Nächtigung der Geschäftsfreunde vergleiche das hg Erkenntnis vom 24. Juni 2004, 2001/15/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150003.X02Im RIS seit
09.02.2021Zuletzt aktualisiert am
09.02.2021