RS Vwgh 2020/12/7 Ra 2020/15/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.2020
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1988 §8 Abs2
UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita

Rechtssatz

Die Ausschüttung an der Wurzel verlangt ein Gebäude, das schon seiner Erscheinung nach für den privaten Bedarf der Gesellschafter bestimmt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150067.L13

Im RIS seit

01.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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