RS Pvak 2020/1/3 A34-PVAB/19

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Veröffentlicht am 03.01.2020
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §2 Abs2
PVG §9 Abs3 lita

Schlagworte

Besetzungsverfahren; Grundsätze der Interessenvertretung; Vorrang der Gesamtinteressen; weiter Ermessensspielraum; Zuständigkeit zur inhaltlichen Überprüfung von PVO-Entscheidungen nur bei Willkür

Rechtssatz

Wie das BVwG in seinem Erkenntnis vom 17. Dezember 2018, GZ W257 2203456-1/9E, rechtskräftig ausgeführt hat, besteht bei nachprüfenden Kontrollen der Entscheidungen von DA überdies keine Zuständigkeit, diese inhaltlich zu überprüfen, sofern keine Willkür zu erkennen ist (PVAB 15. Juli 2019, A 18-PVAB/19).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A34.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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