RS Pvak 2020/2/4 A39-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.02.2020
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Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10 Abs2
PVG §22 Abs2
PVGO §1 Abs1
PVGO §4

Schlagworte

Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des Einvernehmens; Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden

Rechtssatz

Zusammenfassend ist zu Spruchpunkt 2 festzustellen, dass die Einberufung und Vorbereitung der DA-Sitzung vom 24. Oktober 2019 durch den stellvertretenden DA-Vorsitzenden sowie dessen Vorsitz in dieser Sitzung wegen gegebener Verhinderung der DA-Vorsitzenden, die im Verfahren unbestritten blieb, in gesetzmäßiger Geschäftsführung des stellvertretenden DA-Vorsitzenden erfolgten, die dem DA als Kollegialorgan zuzurechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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