RS Pvak 2020/2/4 A39-PVAB/19

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Veröffentlicht am 04.02.2020
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Norm

PVG §9 Abs2 litb
PVG §10 Abs2

Schlagworte

Lehrfächerverteilung als Diensteinteilung zustimmungspflichtige Maßnahme; zweiwöchige Frist zur Stellungnahme; Herstellung des Einvernehmens

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall wurde die vom DL geplante LFV 2019/2020 dem DA mit E-Mail vom 10. Oktober 2019 übermittelt. Die zweiwöchige Frist zur Stellungnahme nach PVG endete somit mit Ablauf des 24. Oktober 2019. Fristerstreckung beim DL wurde weder von der DA-Vorsitzenden noch von deren Stellvertreter B beantragt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2020:A39.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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