RS Lvwg 2020/11/23 LVwG-VG-13/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

23.11.2020

Norm

LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16 Abs1
BVergG 2018 §2 Z15
BVergG 2018 §141 Abs1 Z7

Rechtssatz

Bei der Auslegung der Ausschreibungsbestimmungen handelt es sich grundsätzlich um eine Rechtsfrage. Ungeachtet dessen ist im Falle der Verwendung von Fachbegriffen zur Ermittlung des objektiven Erklärungswertes oftmals einschlägiges Fachwissen erforderlich. Nur ein Fachkundiger kann beurteilen, wie ein durchschnittlich fachkundiger Bieter […] bestimmte Begriffe oder Wendungen in den Ausschreibungsunterlagen verstehen konnte und musste.

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Angebot; Ausscheidung; Ausschreibungsbedingungen; objektiver Erklärungswert; Fachwissen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.VG.13.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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