RS Lvwg 2020/11/27 LVwG-AV-1046/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

27.11.2020

Norm

BAO §227
BAO §227a
BAO §288

Rechtssatz

Eine Mahnung kann keinen Bescheid darstellen und keine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung begründen. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden.

Schlagworte

Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Gemeindeverband; Verfahrensrecht; Bescheid; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1046.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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