RS Vwgh 1982/1/26 0577/80

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Veröffentlicht am 26.01.1982
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VwGG
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §21 Abs1
VwGG §23 Abs1
VwGG §34 Abs1
VwGG §47 Abs1

Rechtssatz

Der Aufwandersatz ist den - ohne Berechtigung - Einschreitenden als Bfr zu gleichen Teilen aufzulegen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1982:1980000577.X06

Im RIS seit

23.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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