RS Vwgh 2020/11/27 Ro 2020/16/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2020
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §9 Abs3 idF 2008/I/005

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/16/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/09/0011 E 17. Dezember 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Im Fall des Bestehens eines wirksamen Vertretungsverhältnisses sind alle Schriftstücke bei sonstiger Unwirksamkeit dem Bevollmächtigten zuzustellen. Dieser ist als Empfänger der Schriftstücke zu bezeichnen (vgl. E 27. Mai 2009, 2009/21/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020160043.J01

Im RIS seit

26.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten